Ablauf und Kosten
Ablauf
Wenn Sie Interesse an einer Psychotherapie haben, nutzen Sie bitte vorzugsweise das Kontaktformular auf meiner Website. Schildern Sie darin kurz Ihr Anliegen, damit ich mir einen ersten Eindruck verschaffen kann.
Im nächsten Schritt vereinbaren wir ein kurzes Telefonscreening. Dieses dauert ca. 20 Minuten und dient dazu, Ihr Anliegen grob einzuordnen, offene Fragen zu klären und zu prüfen, ob ein therapeutisches Angebot bei mir grundsätzlich passend ist.
Anschließend wird in der Regel ein Termin für ein Erstgespräch vereinbart. Darauf folgen gegebenenfalls weitere psychotherapeutische Sprechstunden sowie probatorische Sitzungen. Diese Termine dienen der genauen Diagnostik und der gemeinsamen Klärung, ob eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt und ob eine Psychotherapie angezeigt ist.
Auf dieser Grundlage kann anschließend eine Psychotherapie beantragt werden. Dabei wird zwischen zwei Behandlungsformen unterschieden:
Kurzzeittherapie (in der Regel 12–24 Sitzungen)
Langzeittherapie (in der Regel 60–80 Sitzungen)
Welche Therapieform sinnvoll ist, entscheiden wir gemeinsam anhand Ihrer individuellen Situation.
Kostenübernahme
Psychotherapie wird von den Krankenkassen übernommen, wenn eine behandlungsbedürftige psychische oder psychosomatische Erkrankung vorliegt und eine psychotherapeutische Behandlung medizinisch sinnvoll ist. In den ersten Gesprächen prüfen wir gemeinsam, ob diese Voraussetzungen bei Ihnen gegeben sind.
Psychotherapie für Privatversicherte
Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen mit privaten Krankenversicherungen ist bei mir ab Juni 2026 möglich.
Psychotherapie für Gesetzlich Versicherte
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich die Kosten durch ihre gesetzliche Krankenkasse bei mir erstattet bekommen. Dies funktioniert über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren.
Wenn Sie trotz mehrfacher Anfrage, keinen freien Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Praxis in zumutbarer Zeit oder Entfernung finden konnten, übernimmt in solchen Fällen Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung in meiner Praxis..
Voraussetzung ist, sie stimmt der Behandlung vor Beginn schriftlich zu.
Für den Antrag auf Kostenerstattung in meiner Praxis benötigt Ihre Krankenkasse in der Regel die folgenden Unterlagen:
- Ärztliche Bescheinigung: Eine Bestätigung, dass eine psychotherapeutische Behandlung medizinisch notwendig und dringend ist.
- Protokoll der Therapieplatzsuche: Eine Dokumentation Ihrer Bemühungen, zeitnah einen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten in zumutbarer Entfernung zu finden.
- Bestätigung durch meine Praxis: Ein Schreiben, das bestätigt, dass Ich die Behandlung kurzfristig übernehmen kann.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Kosten für das Erstgespräch selbst tragen müssen, da eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse erst ab Genehmigung des Kostenerstattungsverfahrens möglich ist. Die Kosten entsprechen dabei denen für Privatversicherte.
Psychotherapie für Selbstzahler
Alternativ kann die Behandlung auch als Selbstzahlerleistung erfolgen. Darüber hinaus biete ich psychologische Beratung und Coaching an, beispielsweise bei persönlichen, beruflichen oder belastenden Lebenssituationen, ohne dass eine psychische Erkrankung vorliegen muss.
Vorteile für Selbstzahler
- Absolute Anonymität: Für Selbstzahler erfolgt keine Vermittlung von Informationen an die Krankenkasse. Dies kann erhebliche Vorteile bieten, zum Beispiel bei einer Bewerbung für den Staatsdienst oder Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Geringere Wartezeiten: meist keine oder sehr kurze Wartezeiten, da
keine formalen Antragsverfahren bei der Krankenkasse durchgeführt werden müssen - Individuellere Gestaltung: Häufigkeit der Sitzungen und Dauer der Therapie sind besser anpassbar auf Ihre individuelle Situation.
Eine Aufstellung der Kosten finden Sie hier.